05.01.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (niedersächsische Corona-Verordnung) vom 15.12.2020 dürfen wir Besucher unseres Hauses nur noch mit negativen Testergebnis Einlass gewähren. Dieses Ergebnis darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Wir bieten Ihnen daher nach vorheriger Terminvereinbarung an, einen Schnelltest zu folgenden Zeiten bei uns im Hause durchführen zu lassen. Bei negativem Testergebnis ist damit ein Zutritt während unserer Besuchszeiten für die nächsten 72 Stunden erlaubt.
Öffnungszeiten Testzentrum
montags 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags 9.00 – 12.00 Uhr 14.30 – 17.00 Uhr
donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr 14.30 – 17.00 Uhr
freitags 9.00 – 12.00 Uhr
Terminvergabe von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Sekretariat.
Telefon: 05721 / 9754-0
Die Testungen sind für Sie kostenlos. Wir bitten um Verständnis, dass wir außerhalb dieser Zeiten keine Testung vornehmen können. Alternativ können Sie auch eine Testung nach den geltenden Anforderungen des Robert-Koch-Institutes in einem anderen Testzentrum / beim Arzt durchführen lassen und dieses Ergebnis mitbringen. Auch hier darf das Ergebnis nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Durchführung in unserem Haus übernehmen geschulte Pflegefachkräfte oder medizinische Fachangestellte, die auch alle weiteren Fragen rund um die Testverordnung beantworten.
Mittels eines Nasen-Rachenabstriches liegt das Ergebnis nach ca. 20 Minuten vor.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Erbslöh
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