Montag, 27. März 2023:
Unser Telefonanschluss ist derzeit komplett ausgefallen und wir sind weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar!
Änderungen zum Betreten unserer Einrichtung:
gültig ab 01.03.2023
Sämtliche Testnachweispflichten sind ab 01.03.2023 ausgesetzt, siehe § 2 der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung.
Bis zum 07.04.2023 dürfen Besucherinnen bzw. Besucher eine Einrichtung nur betreten, wenn sie eine FFP2-Atemschutzmaske oder gleichwertiges Schutzniveau tragen. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten
chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Schutzmaske tragen können.
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Mit freundlichen Grüßen
Thomas Erbslöh
Heimleitung